Ihr Anwalt für Strafrecht

Anwalt Strafrecht

Niklas Schlindwein


Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Strafrecht

IHR ANWALT FÜR STRAFRECHT IN BERLIN

Als spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen bei allen strafrechtlichen Angelegenheiten kompetent zur Seite. Ganz gleich, ob es um die Verteidigung im Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren, in der Berufung oder Revision geht – als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin setze ich mich engagiert und mit Nachdruck für Ihre Interessen ein. Dabei bin ich sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger bundesweit tätig.

Mein oberstes Ziel ist es, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen und Sie während des gesamten Strafverfahrens umfassend zu begleiten. Mit Entschlossenheit und fachlicher Expertise schütze ich Ihre Rechte und unterstütze Sie umfassend.


Kontaktieren Sie mich für eine erste, unverbindliche Beratung. Sie erhalten kurzfristig einen Termin. Die Kanzlei befindet sich zentral in Berlin Neukölln an der U-Bahn Haltestelle Hermannplatz.

 

Professionelle Strafverteidigung - Soforthilfe bei Strafverfahren

Sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren?

Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten?

Haben Sie eine Anklageschrift erhalten?

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten?

Wurden Sie oder ein Bekannter von Ihnen festgenommen?

Hat bei Ihnen oder einem Bekannten von Ihnen eine Wohnungsdurchsuchung stattgefunden?

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Sie erhalten umgehend einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. 

Auszeichnung der Zeitschrift TAGESSPIEGEL

"Berlins Beste Rechtsanwälte"

RA Niklas Schlindwein wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Anwälte Berlins für Strafrecht für das Jahr 2024 ausgezeichnet. Diese Auszeichnung geht auf eine Umfrage des Handelsblatt Research Institute zurück. Das Handelsblatt und der Tagesspiegel stellen im Rahmen der Serie „Berlins Beste“ die renommiertesten Kanzleien und Rechtsanwälte vor.

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, sind Sie nicht verpflichtet, dieser Folge zu leisten. Sie müssen nicht zur Vernehmung erscheinen oder Aussagen machen. Sie haben ein Recht zu Schweigen. Außerdem ist es Ihr gutes Recht, zunächst rechtlichen Rat einzuholen und sich über Ihre Situation zu informieren.

Wenn Sie eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung als Beschuldigter erhalten haben, sollten Sie grundsätzlich von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Aussage machen, bevor Sie mit einem erfahrenen Strafverteidiger gesprochen haben.

Auch wenn Sie glauben, nichts falsch gemacht zu haben oder die Sache erklären zu können, besteht das Risiko, sich durch unbedachte Aussagen selbst zu belasten. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin prüfe ich zunächst die Ermittlungsakte, bevor wir gemeinsam entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist.

Merke: Schweigen ist kein Schuldeingeständnis – sondern Ihr gutes Recht.

Sie haben das Recht, die Aussage als Beschuldigter zu verweigern und es darf Ihnen daraus kein Nachteil entstehen. Ihre Weigerung, auszusagen, wird in der Ermittlungsakte vermerkt. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, und können stattdessen darauf hinweisen, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Es ist ratsam, sich in solchen Situationen von einem Strafverteidiger beraten zu lassen, der Ihnen helfen kann, die besten Entscheidungen in Ihrem Fall zu treffen und Ihre Rechte zu wahren.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihnen ein Verbrechen (Mindeststrafe von einem Jahr) vorgeworfen wird, Sie sich in Untersuchungshaft befinden oder die Hauptverhandlung vor einem Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet.

Ja. Wenn Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss, können Sie dem Gericht einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens vorschlagen. Das Gericht ist in der Regel verpflichtet, Ihrem Wunsch zu folgen – sofern der Anwalt zur Übernahme bereit ist und keine gewichtigen Gründe dagegensprechen (§ 142 Abs. 5 StPO).

Nehmen Sie daher möglichst früh Kontakt zu mir auf, wenn Sie eine Pflichtverteidigung benötigen. Als erfahrener Strafverteidiger in Berlin übernehme ich regelmäßig Pflichtverteidigungen und unterstütze Sie gern bei der Beantragung.

Als Zeuge sind Sie verpflichtet, einer Vorladung der Polizei nur dann zu folgen, wenn diese von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht kommt. Eine reine polizeiliche Vorladung bedeutet noch keine Verpflichtung zum Erscheinen.

Bei einer Hausdurchsuchung sollten Sie ruhig bleiben und nichts ohne Absprache mit einem Anwalt sagen. Sie haben das Recht, die Anwesenheit eines Verteidigers zu verlangen und können die Beamten auffordern, den Durchsuchungsbefehl vorzuzeigen. Machen Sie keine Angaben zur Sache und dokumentieren Sie den Ablauf der Durchsuchung möglichst genau.

Ein Strafverfahren in Deutschland gliedert sich in mehrere Abschnitte, die je nach Fall unterschiedlich lang und intensiv sein können. Im Überblick verläuft ein Strafverfahren meist wie folgt:

  1. Ermittlungsverfahren
    Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft – als sogenannte „Herrin des Verfahrens“ – prüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Die Polizei führt in diesem Stadium unter ihrer Leitung die Ermittlungen durch, z. B. Vernehmungen, Hausdurchsuchungen oder Sicherstellungen. Als Beschuldigter sollten Sie spätestens jetzt einen Strafverteidiger einschalten, um Ihre Rechte zu wahren.

  2. Zwischenverfahren
    Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt. Im Zwischenverfahren prüft das Gericht die Anklage und entscheidet, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin kann in dieser Phase Einwendungen gegen die Anklage vorbringen.

  3. Hauptverfahren (Hauptverhandlung)
    Wird das Verfahren eröffnet, kommt es zur Hauptverhandlung vor Gericht. In der mündlichen Verhandlung werden Zeugen vernommen, Beweismittel gewürdigt und das Verfahren öffentlich geführt. Hier ist eine erfahrene Strafverteidigung entscheidend.

  4. Urteil & Rechtsmittel
    Am Ende des Hauptverfahrens steht das Urteil. Gegen eine Verurteilung kann Ihr Strafverteidiger – je nach Fall – Berufung oder Revision einlegen.

  5. Vollstreckung
    Wird das Urteil rechtskräftig, folgt die Strafvollstreckung – etwa Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Bewährungsauflagen.

Kann ich selbst entscheiden, welchen Pflichtverteidiger ich bekomme?Es ist ratsam, so früh wie möglich einen Strafverteidiger einzuschalten, insbesondere wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter in einem Strafverfahren erhalten haben. Ein frühzeitiger Kontakt zu einem Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren, sich auf mögliche Vernehmungen vorzubereiten und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Auch wenn Sie lediglich als Zeuge geladen sind, kann rechtlicher Rat sinnvoll sein, um die besten Entscheidungen in Ihrer Situation zu treffen. Der Verteidiger steht Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite und kann Ihnen helfen, mögliche rechtliche Risiken zu minimieren.

Wird ein Strafverfahren eingestellt, bedeutet dies, dass es ohne ein Urteil endet und keine Strafe verhängt wird. Eine Einstellung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z. B. wenn die Beweislage unzureichend ist, das öffentliche Interesse gering ist oder der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt. Es gibt verschiedene Formen der Einstellung, etwa nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichendem Tatverdacht), nach § 153 StPO (bei geringfügigen Taten) oder nach § 153a StPO (gegen Auflagen und Weisungen). Eine Einstellung ist häufig vorteilhaft, da sie keine Vorstrafe zur Folge hat.

In diesen Rechtsgebieten
verteidige ich Sie

Zum Bereich des Allgemeinen Strafrechts zählen Delikte wie Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung bis hin zur gefährlichen Körperverletzung. 

Das Jugendstrafrecht ist auf Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar.

Das Betäubungsmittelstrafrecht verfolgt den illegalen Handel, Besitz, Anbau etc. von Drogen gemäß dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder dem Konsumcannabisgesetz (KCanG).

Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit strafbaren Handlungen in wirtschaftlichen Bereichen wie Betrug, Untreue, und Korruption.

Tötungsdelikte umfassen Delikte wie Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge.

Gegen Untersuchungshaft kann man sich durch Haftprüfung oder Haftbeschwerde  verteidigen.

Gegen einen Strafbefehl kann man sich durch fristgerechten Einspruch verteidigen, um eine Hauptverhandlung zu erzwingen.

Ausländerstrafrecht

Das Ausländerstrafrecht regelt Delikte wie illegaler Aufenthalt, Schleusung und Delikte mit Auslandsbezug.

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Berufung und Revision sind Rechtsmittel, die es ermöglichen, Entscheidungen eines Gerichts anzufechten und auf Rechtsfehler zu überprüfen.

WANN BRAUCHE ICH EINEN ANWALT FÜR STRAFRECHT?

Sie fragen sich, wann Sie einen Anwalt für Strafrecht benötigen? Ich stehe Ihnen mit umfassender rechtlicher Unterstützung zur Seite, wenn es um strafrechtliche Angelegenheiten geht. Hier sind einige Situationen, in denen ich Ihnen helfen kann:

1. Polizeiliche Ermittlungen

Wenn Sie Kenntnis von polizeilichen Ermittlungen gegen Sie erhalten, ist schnelles Handeln entscheidend. Ich als Anwalt für Strafrecht schütze Ihre Rechte und vertrete Ihre Interessen während des gesamten Ermittlungsverfahrens.

2. Vorladung und Vernehmung

Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten? Lassen Sie sich nicht unvorbereitet überraschen. Ich biete Ihnen rechtlichen Beistand, damit Sie genau wissen, wie Sie sich verhalten sollen und Ihre Verteidigung stärken können.

3. Anklagen und Strafverfahren

Im Falle von Anklagen entwickeln wir eine effektive Verteidigungsstrategie. Ich analysiere die gegen Sie erhobenen Vorwürfe, prüfe Beweise und setze mich engagiert für Ihr Recht auf ein faires Verfahren ein.

4. Rechtsmittel

Auch nach dem Urteil bin ich für Sie da. Ich unterstütze Sie bei der Berufung oder Revision.

Kontaktieren Sie mich

Vertrauen Sie mir – Ihrem verlässlichen Anwalt in Strafrechtsangelegenheiten. Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um Ihre Rechte zu schützen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin – Ihr Anwalt für Strafrecht ist nur einen Klick entfernt.

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Schreiben Sie mir Ihr strafrechtliches Anliegen und  und Sie erhalten innerhalb von 24h eine Rückmeldung.

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