Ihr Anwalt für Strafrecht

Anwalt Strafrecht

Niklas Schlindwein


Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Strafrecht

IHR ANWALT FÜR STRAFRECHT IN BERLIN

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich mich auf die Vertretung von Beschuldigten in Strafverfahren spezialisiert. Ich bin als Wahlverteidiger sowie als Pflichtverteidiger bundesweit tätig.

Mein Ziel ist es, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und Sie durch alle Phasen des Strafverfahrens zu begleiten. Ich setze mich mit Entschlossenheit und Engagement für die Rechte meiner Mandanten ein.

Kontaktieren Sie mich für eine erste, unverbindliche Beratung. Sie erhalten kurzfristig einen Termin. Die Kanzlei befindet sich in Berlin Neukölln.


Sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren?

Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten?

Haben Sie eine Anklageschrift erhalten?

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten?

Wurden Sie oder ein Bekannter von Ihnen festgenommen?

Hat bei Ihnen oder einem Bekannten von Ihnen eine Wohnungsdurchsuchung stattgefunden?

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Sie erhalten umgehend einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. 

Auszeichnung der Zeitschrift TAGESSPIEGEL

"Berlins Beste Rechtsanwälte"

RA Niklas Schlindwein wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Anwälte Berlins für Strafrecht für das Jahr 2024 ausgezeichnet. Diese Auszeichnung geht auf eine Umfrage des Handelsblatt Research Institute zurück. Das Handelsblatt und der Tagesspiegel stellen im Rahmen der Serie „Berlins Beste“ die renommiertesten Kanzleien und Rechtsanwälte vor.

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, sind Sie nicht verpflichtet, dieser Folge zu leisten. Sie müssen nicht zur Vernehmung erscheinen oder Aussagen machen. Sie haben ein Recht zu Schweigen. Außerdem ist es Ihr gutes Recht, zunächst rechtlichen Rat einzuholen und sich über Ihre Situation zu informieren.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihnen ein Verbrechen (Mindeststrafe von einem Jahr), Sie sich in Untersuchungshaft befinden oder die Hauptverhandlung vor einem Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet.

Wird ein Strafverfahren eingestellt, bedeutet dies, dass es ohne ein Urteil endet und keine Strafe verhängt wird. Eine Einstellung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z. B. wenn die Beweislage unzureichend ist, das öffentliche Interesse gering ist oder der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt. Es gibt verschiedene Formen der Einstellung, etwa nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichendem Tatverdacht), nach § 153 StPO (bei geringfügigen Taten) oder nach § 153a StPO (gegen Auflagen und Weisungen). Eine Einstellung ist häufig vorteilhaft, da sie keine Vorstrafe zur Folge hat.

Sie haben das Recht, die Aussage als Beschuldigter zu verweigern und es darf Ihnen daraus kein Nachteil entstehen. Ihre Weigerung, auszusagen, wird in der Ermittlungsakte vermerkt. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, und können stattdessen darauf hinweisen, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Es ist ratsam, sich in solchen Situationen von einem Strafverteidiger beraten zu lassen, der Ihnen helfen kann, die besten Entscheidungen in Ihrem Fall zu treffen und Ihre Rechte zu wahren.

Als Zeuge sind Sie verpflichtet, einer Vorladung der Polizei nur dann zu folgen, wenn diese von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht kommt. Eine reine polizeiliche Vorladung bedeutet noch keine Verpflichtung zum Erscheinen.

Bei einer Hausdurchsuchung sollten Sie ruhig bleiben und nichts ohne Absprache mit einem Anwalt sagen. Sie haben das Recht, die Anwesenheit eines Verteidigers zu verlangen und können die Beamten auffordern, den Durchsuchungsbefehl vorzuzeigen. Machen Sie keine Angaben zur Sache und dokumentieren Sie den Ablauf der Durchsuchung möglichst genau.

Ein Strafverfahren beginnt in der Regel mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird. Wird Anklage erhoben, folgt die Hauptverhandlung vor Gericht. Hier werden Beweise geprüft und Zeugen gehört. Am Ende des Verfahrens steht entweder ein Freispruch oder ein Urteil mit einer Strafe. Während des gesamten Verfahrens haben Sie das Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen, der Sie unterstützt und Ihre Rechte wahrt.

Es ist ratsam, so früh wie möglich einen Strafverteidiger einzuschalten, insbesondere wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter in einem Strafverfahren erhalten haben. Ein frühzeitiger Kontakt zu einem Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren, sich auf mögliche Vernehmungen vorzubereiten und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Auch wenn Sie lediglich als Zeuge geladen sind, kann rechtlicher Rat sinnvoll sein, um die besten Entscheidungen in Ihrer Situation zu treffen. Der Verteidiger steht Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite und kann Ihnen helfen, mögliche rechtliche Risiken zu minimieren.

In diesen Rechtsgebieten
verteidige ich Sie

Zum Bereich des Allgemeinen Strafrechts zählen Delikte wie Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung bis hin zur gefährlichen Körperverletzung.

Das Jugendstrafrecht ist auf Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar.

Das Betäubungsmittelstrafrecht verfolgt den illegalen Handel, Besitz, Anbau etc. von Drogen gemäß dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder dem Konsumcannabisgesetz (KCanG).

Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit strafbaren Handlungen in wirtschaftlichen Bereichen wie Betrug, Untreue, Insiderhandel und Korruption.

Tötungsdelikte umfassen Delikte wie Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge.

Gegen Untersuchungshaft kann man sich durch Haftprüfung oder Haftbeschwerde  verteidigen.

Strafbefehl

Gegen einen Strafbefehl kann man sich durch fristgerechten Einspruch verteidigen, um eine Hauptverhandlung zu erzwingen.

Ausländerstrafrecht

Das Ausländerstrafrecht regelt Delikte wie illegaler Aufenthalt, Schleusung und Delikte mit Auslandsbezug.

Berufung und Revision sind Rechtsmittel, die es ermöglichen, Entscheidungen eines Gerichts anzufechten und auf Rechtsfehler zu überprüfen.

WANN BRAUCHE ICH EINEN ANWALT FÜR STRAFRECHT?

Sie fragen sich, wann Sie einen Anwalt für Strafrecht benötigen? Ich stehe Ihnen mit umfassender rechtlicher Unterstützung zur Seite, wenn es um strafrechtliche Angelegenheiten geht. Hier sind einige Situationen, in denen ich Ihnen helfen kann:

1. Polizeiliche Ermittlungen

Wenn Sie Kenntnis von polizeilichen Ermittlungen gegen Sie erhalten, ist schnelles Handeln entscheidend. Ich als Anwalt für Strafrecht schütze Ihre Rechte und vertrete Ihre Interessen während des gesamten Ermittlungsverfahrens.

2. Vorladung und Vernehmung

Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten? Lassen Sie sich nicht unvorbereitet überraschen. Ich biete Ihnen rechtlichen Beistand, damit Sie genau wissen, wie Sie sich verhalten sollen und Ihre Verteidigung stärken können.

3. Anklagen und Strafverfahren

Im Falle von Anklagen entwickeln wir eine effektive Verteidigungsstrategie. Ich analysiere die gegen Sie erhobenen Vorwürfe, prüfe Beweise und setze mich engagiert für Ihr Recht auf ein faires Verfahren ein.

4. Rechtsmittel

Auch nach dem Urteil bin ich für Sie da. Ich unterstütze Sie bei der Berufung oder Revision.

Kontaktieren Sie mich

Vertrauen Sie mir – Ihrem verlässlichen Anwalt in Strafrechtsangelegenheiten. Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um Ihre Rechte zu schützen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin – Ihr Anwalt für Strafrecht ist nur einen Klick entfernt.

Kontaktieren Sie mich noch heute für eine kostenlose Erstberatung.

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Niklas Schlindwein

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