
Niklas Schlindwein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin – Strafverteidigung mit Augenmaß
Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin stehe ich Jugendlichen und jungen Erwachsenen in schwierigen Situationen mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und fachlicher Kompetenz zur Seite. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich deutlich vom Erwachsenenstrafrecht. Im Vordergrund stehen hier nicht Strafe und Abschreckung, sondern Erziehung, Resozialisierung und die Chance auf einen Neuanfang. Ziel ist es, die persönliche Entwicklung der jungen Menschen zu fördern und zukünftiges Fehlverhalten zu verhindern.
Was ist Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren sowie für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren, wenn das Gericht aufgrund der Reifeentwicklung und der Umstände der Tat Jugendstrafrecht für angemessen hält. Grundlage ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das besondere Vorschriften für Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlungen und Sanktionen enthält. Anders als im Erwachsenenstrafrecht stehen hier Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel (wie Verwarnungen oder Arbeitsauflagen) und im Ernstfall auch Jugendstrafen im Vordergrund.
Häufige Straftaten im Jugendstrafrecht
Typische Delikte im Jugendstrafrecht sind:
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Körperverletzung (auch unter Mitschülern)
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Diebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl
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Drogenbesitz und Drogenhandel
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Cybercrime (Beleidigung, Bedrohung, Hacking)
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Sachbeschädigung (z. B. Graffiti)
Warum ein spezialisierter Anwalt für Jugendstrafrecht wichtig ist
Gerade im Jugendstrafrecht ist eine spezialisierte und erfahrene Vertretung entscheidend. Die Verfahren verlaufen oft anders als im Erwachsenenbereich, und es ist wichtig, die Interessen des jungen Mandanten einfühlsam und zugleich konsequent zu vertreten. Als Anwalt für Jugendstrafrecht Berlin verfüge ich über umfassende Erfahrung in der Verteidigung junger Mandanten und weiß, worauf es bei der Kommunikation mit Jugendgerichten und Jugendstaatsanwaltschaften ankommt.
Meine Leistungen im Bereich Jugendstrafrecht
Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin biete ich unter anderem folgende Leistungen an:
Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung
Vertretung bei polizeilichen Vernehmungen
Beratung zu möglichen Sanktionen und Verfahrensabläufen
Erstellung und Umsetzung individueller Verteidigungsstrategien
Unterstützung bei Haftfragen und Haftprüfungsterminen
Ihr Ansprechpartner für Jugendstrafrecht in Berlin
Wenn Sie oder Ihr Kind mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, zögern Sie nicht, frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Eine rechtzeitige und kompetente Verteidigung kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein. Als erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – engagiert, diskret und lösungsorientiert.
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