Anwalt Strafrecht

Niklas Schlindwein


Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin – Strafverteidigung mit Augenmaß

Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin stehe ich Jugendlichen und jungen Erwachsenen in schwierigen Situationen mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und fachlicher Kompetenz zur Seite. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich deutlich vom Erwachsenenstrafrecht. Im Vordergrund stehen hier nicht Strafe und Abschreckung, sondern Erziehung, Resozialisierung und die Chance auf einen Neuanfang. Ziel ist es, die persönliche Entwicklung der jungen Menschen zu fördern und zukünftiges Fehlverhalten zu verhindern.

Was ist Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren sowie für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren, wenn das Gericht aufgrund der Reifeentwicklung und der Umstände der Tat Jugendstrafrecht für angemessen hält. Grundlage ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das besondere Vorschriften für Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlungen und Sanktionen enthält. Anders als im Erwachsenenstrafrecht stehen hier ErziehungsmaßregelnZuchtmittel (wie Verwarnungen oder Arbeitsauflagen) und im Ernstfall auch Jugendstrafen im Vordergrund.

Häufige Straftaten im Jugendstrafrecht

Typische Delikte im Jugendstrafrecht sind:

  • Körperverletzung (auch unter Mitschülern)

  • Diebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl

  • Drogenbesitz und Drogenhandel

  • Cybercrime (Beleidigung, Bedrohung, Hacking)

  • Sachbeschädigung (z. B. Graffiti)

Warum ein spezialisierter Anwalt für Jugendstrafrecht wichtig ist

Gerade im Jugendstrafrecht ist eine spezialisierte und erfahrene Vertretung entscheidend. Die Verfahren verlaufen oft anders als im Erwachsenenbereich, und es ist wichtig, die Interessen des jungen Mandanten einfühlsam und zugleich konsequent zu vertreten. Als Anwalt für Jugendstrafrecht Berlin verfüge ich über umfassende Erfahrung in der Verteidigung junger Mandanten und weiß, worauf es bei der Kommunikation mit Jugendgerichten und Jugendstaatsanwaltschaften ankommt.

Meine Leistungen im Bereich Jugendstrafrecht

Als Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin biete ich unter anderem folgende Leistungen an:

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung

  • Vertretung bei polizeilichen Vernehmungen

  • Beratung zu möglichen Sanktionen und Verfahrensabläufen

  • Erstellung und Umsetzung individueller Verteidigungsstrategien

  • Unterstützung bei Haftfragen und Haftprüfungsterminen

Ihr Ansprechpartner für Jugendstrafrecht in Berlin

Wenn Sie oder Ihr Kind mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, zögern Sie nicht, frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Eine rechtzeitige und kompetente Verteidigung kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein. Als erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – engagiert, diskret und lösungsorientiert.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine erste Beratung. Ich bin für Sie da

KONTAKT AUFNEHMEN UND BERATEN LASSEN

Niklas Schlindwein

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Strafrecht

Datenschutz

Impressum

Adresse

Karl-Marx-Str. 12

12043 Berlin

Telefon

Tel: 030 54 86 80 60

Mobil: +49 1639830100

E-Mail

kontakt@kanzlei-schlindwein.de

Menü schließen