Anwalt Strafrecht

Niklas Schlindwein


Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt für Steuerstrafrecht in Berlin

Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ist für Betroffene eine enorme Belastung. Häufig geht es um hohe Geldbeträge, komplexe Sachverhalte und empfindliche strafrechtliche Konsequenzen. 

Anwalt Strafrecht

Niklas Schlindwein

Rechtsanwalt und 

Fachanwalt für Strafrecht

Verteidigung bei Steuerhinterziehung und steuerstrafrechtlichen Vorwürfen

Als erfahrener Strafverteidiger im Steuerstrafrecht in Berlin vertrete ich Sie diskret, effizient und mit dem notwendigen strategischen Blick.

Ob Selbstanzeige, Durchsuchung oder Anklage – je früher Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser lassen sich Risiken minimieren.

Steuerstrafrecht - Worum geht es?

Steuerstrafrecht - Worum geht es?

Das Steuerstrafrecht betrifft alle strafrechtlichen Vorwürfe im Zusammenhang mit steuerlichen Pflichten. Im Zentrum steht meist der Vorwurf der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO (Abgabenordnung). Darüber hinaus sind auch der Bannbruch (§ 372 AO), der Schmuggel (§ 373 AO) sowie die Steuerhehlerei (§ 374 AO) als Straftatbestände in der Abgabenordnung geregelt. 

Daneben enthält die Abgabenordnung verschiedene Steuerordnungswidrigkeiten, insbesondere die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), die Steuergefährdung (§ 379 AO), die Gefährdung von Abzugsteuern (§ 380 AO), die Gefährdung von Verbrauchsteuern (§ 381 AO), die Gefährdung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (§ 382 AO) sowie den unzulässigen Erwerb von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen (§ 383 AO). Darüber hinaus existieren zahlreiche Steuerordnungswidrigkeiten außerhalb der Abgabenordnung.

    Typische Konstellationen der Steuerhinterziehung sind:

    • Nicht erklärte Einnahmen, etwa aus selbständiger Tätigkeit oder aus Kapialanlagen
    • Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit
    • Unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen 
    • Umsatzsteuerkarusselle
    • Verschweigen von Auslandskonten
    • Fehlerhafte Buchführung

    Steuerhinterziehung: Welche Strafen drohen?

    Steuerhinterziehung - Welche Strafen drohen?

    Die Konsequenzen hängen unter anderem von der Höhe der hinterzogenen Steuern ab. Es drohen:

    • Geldstrafen
    • Freiheitsstrafen 
    • Nachzahlungen inklusive Zinsen
    • Einziehung von Vermögenswerten

    Geldstrafe und Freiheitsstrafe

    Der Tatbestand der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

     

    Laut dem Bundesgerichtshof soll ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 € eine Geldstrafe nur bei Vorliegen von gewichtigen Milderungsgründen vorliegen. Bei einem Hinterziehungsbeitrag von 1 Mio. € soll eine zu verhängende Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können, falls keine besonders gewichtigen Milderungsgründe vorliegen.

     

    Nachzahlungen inklusive Zinsen

    Neben strafrechtlichen Sanktionen führt eine Steuerhinterziehung regelmäßig auch zu erheblichen finanziellen Nachzahlungen. Hinterzogene Steuern müssen vollständig zurückgezahlt werden, zuzüglich Zinsen. Die Zahlungsverpflichtungen bestehen unabhängig von einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe und können die wirtschaftliche Belastung deutlich erhöhen.

    Berufliche Konsequenzen

    Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann erhebliche berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben einem möglichen Eintrag im Führungszeugnis drohen insbesondere bei bestimmten Berufsgruppen – etwa Beamten, Geschäftsführern oder Angehörigen freier Berufe – disziplinarrechtliche Maßnahmen, der Verlust von Zulassungen oder sogar die Kündigung. Auch kann die persönliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden, was etwa gewerberechtliche Erlaubnisse gefährdet. 

    Ermittlungsverfahren wegen eines Steuerdeliktes - was tun?

    Viele Beschuldigte erfahren erstmals durch eine Durchsuchung, eine Vorladung oder ein Schreiben vom Finanzamt bzw. der Steuerfahndung von dem Vorwurf. Wichtig ist:

    Ich prüfe für Sie die Beweislage, entwickle eine Verteidigungsstrategie und übernehme die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.

    Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

    strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht

    Eine wirksame Selbstanzeige kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Straffreiheit führen (§ 371 AO). Allerdings ist sie rechtlich und tatsächlich hochkomplex.

    Fehlerhafte oder unvollständige Selbstanzeigen sind nicht nur unwirksam, sondern können die Situation erheblich verschlechtern.

    Ich unterstütze Sie bei:

    • Prüfung, ob eine Selbstanzeige noch möglich ist
    • Erstellung einer vollständigen und rechtssicheren Selbstanzeige
    • Abstimmung mit Steuerberatern
    • Kommunikation mit Finanzamt und Staatsanwaltschaft

    Häufig gestellte Fragen zu einem Steuerstrafverfahren

    Ein Steuerstrafverfahren ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Steuerstraftat, insbesondere der Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Es wird in der Regel durch die Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft eingeleitet. Anders als bei einer reinen steuerlichen Prüfung drohen hier strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Betroffene sollten frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.

    Ein Steuerstrafverfahren ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Steuerstraftat, insbesondere der Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Es wird in der Regel durch die Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft eingeleitet. Anders als bei einer reinen steuerlichen Prüfung drohen hier strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Betroffene sollten frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.

    Ein Steuerstrafverfahren ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Steuerstraftat, insbesondere der Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Es wird in der Regel durch die Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft eingeleitet. Anders als bei einer reinen steuerlichen Prüfung drohen hier strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Betroffene sollten frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.

    Ein Steuerstrafverfahren ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Steuerstraftat, insbesondere der Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Es wird in der Regel durch die Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft eingeleitet. Anders als bei einer reinen steuerlichen Prüfung drohen hier strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Betroffene sollten frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.

    Eine Selbstanzeige ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit zu erlangen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Angaben vollständig und rechtzeitig erfolgen, bevor die Tat entdeckt wird. Fehler in der Selbstanzeige können dazu führen, dass sie unwirksam ist und dennoch ein Strafverfahren eingeleitet wird. Eine rechtliche Beratung ist daher dringend zu empfehlen.

    Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn die Tat bereits entdeckt wurde oder dem Betroffenen eine Prüfungsanordnung, Durchsuchung oder ein Ermittlungsverfahren bekannt ist. Auch bei besonders schweren Fällen (z. B. sehr hohe Beträge) gelten strengere Anforderungen. Der richtige Zeitpunkt ist daher entscheidend.

    Bei einer Hausdurchsuchung sollten Betroffene ruhig bleiben und keine Angaben zur Sache machen. Es besteht ein Aussageverweigerungsrecht. Wichtig ist, keine Unterlagen freiwillig herauszugeben oder Gespräche ohne anwaltlichen Beistand zu führen. Ein Strafverteidiger sollte so schnell wie möglich kontaktiert werden.

    Einer Vorladung der Polizei müssen Beschuldigte grundsätzlich nicht folgen. Anders kann es bei Vorladungen der Staatsanwaltschaft sein. Auch gegenüber dem Finanzamt besteht keine Pflicht, sich selbst zu belasten. In jedem Fall sollte vor einer Aussage rechtlicher Rat eingeholt werden.

    Einer Vorladung der Polizei müssen Beschuldigte grundsätzlich nicht folgen. Anders kann es bei Vorladungen der Staatsanwaltschaft sein. Auch gegenüber dem Finanzamt besteht keine Pflicht, sich selbst zu belasten. In jedem Fall sollte vor einer Aussage rechtlicher Rat eingeholt werden.

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