
Niklas Schlindwein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Strafbefehl erhalten? Ihr Anwalt in Berlin hilft sofort
Schnelle Hilfe bei Strafbefehl - Rechtsanwalt Niklas Schlindwein, Strafverteidiger in Berlin
Ein Strafbefehl ist kein einfacher Brief – es handelt sich vielmehr um eine strafrechtliche Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung. Wer nichts unternimmt, akzeptiert damit ein Strafurteil mit weitreichenden Folgen. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht in Berlin helfe ich Ihnen sofort – diskret, engagiert und mit klarem Ziel: Schadensbegrenzung oder Freispruch.
Was ist ein Strafbefehl - Rechtliche Folgen und Einordnung
Der Strafbefehl ist ein besonderes Verfahren im deutschen Strafrecht, geregelt in den §§ 407 ff. der Strafprozessordnung (StPO). Es handelt sich dabei um eine vereinfachte Form der strafrechtlichen Verurteilung, bei der keine Hauptverhandlung stattfindet. Der Strafbefehl wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht erlassen, wenn der Sachverhalt aus Sicht der Ermittlungsbehörden hinreichend geklärt ist und keine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erwarten ist.
Ziel des Strafbefehlsverfahrens:
Das Verfahren soll die Strafjustiz entlasten und Verfahren in einfach gelagerten Fällen beschleunigen. Für die Betroffenen bedeutet das allerdings: Es erfolgt eine strafrechtliche Verurteilung ohne persönliche Anhörung vor Gericht.
Der Strafbefehl kann insbesondere folgende Sanktionen enthalten:
Geldstrafe (oft in Tagessätzen – relevant für die Frage der Vorstrafe)
Fahrverbot (§ 44 StGB)
Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB)
Bewährungsstrafe bis zu 1 Jahr
Einziehung von Gegenständen oder Vermögenswerten (§§ 73 ff. StGB)
Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist im Strafbefehlsverfahren nicht zulässig – dafür ist immer eine Hauptverhandlung erforderlich.
Typische Anwendungsfälle für einen Strafbefehl sind z. B.:
Ladendiebstahl
Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Betrug (§ 263 StGB), besonders bei sogenannten „geringwertigen Vermögensschäden“
Körperverletzung (§ 223 StGB), z. B. bei kleineren Auseinandersetzungen
Beleidigung (§ 185 StGB), auch im Straßenverkehr oder online
Der Betroffene erhält den Strafbefehl per Post – mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem Hinweis, dass innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden kann.
Wichtig: Auch wenn ein Strafbefehl zunächst harmlos wirkt, hat er den gleichen rechtlichen Effekt wie ein Urteil – wenn kein Einspruch erfolgt, wird er rechtskräftig und steht einer Verurteilung nach öffentlicher Hauptverhandlung gleich (§ 410 Abs. 3 StPO).
Warum Sie bei einem Strafbefehl einen Anwalt brauchen
Viele Empfänger eines Strafbefehls unterschätzen die Situation. Dabei kann ein unangefochtener Strafbefehl weitreichende berufliche und persönliche Konsequenzen haben.
Ein erfahrener Anwalt prüft für Sie:
Ist der Tatvorwurf berechtigt?
Sind Beweise überhaupt verwertbar?
Besteht Aussicht auf Einstellung oder Freispruch?
Kann durch Einspruch die Strafe gemildert oder vermieden werden?
Als Rechtsanwalt in Berlin für Strafbefehle prüfe ich jeden Fall individuell und entwickle eine durchdachte Verteidigungsstrategie – auch bei Fristablauf oder drohendem Eintrag ins Führungszeugnis.
Einspruch gegen den Strafbefehl - so läuft´s ab
Sie haben 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Diese Frist beginnt mit der Zustellung (nicht mit dem Datum auf dem Schreiben!).
Ablauf:
Einspruch einlegen – schriftlich beim Amtsgericht (besser durch einen Anwalt).
Verfahren geht weiter – je nach Fall: Verhandlung, Einstellung oder Rücknahme.
Ergebnis – von Freispruch über Strafmilderung bis zur Bestätigung der ursprünglichen Strafe.
Ein gut begründeter Einspruch durch einen spezialisierten Strafverteidiger kann entscheidend sein – selbst wenn die Tat grundsätzlich eingeräumt wird.
Häufige Fragen zum Strafbefehl
Was passiert, wenn ich keinen Einspruch einlege?
Dann wird der Strafbefehl rechtskräftig – Sie gelten als vorbestraft, je nach Höhe der Geldstrafe.
Kann ich den Einspruch später zurücknehmen?
Ja, ein Einspruch gegen den Strafbefehl kann grundsätzlich zurückgenommen werden – allerdings gibt es dabei rechtlich relevante Fristen:
Bis zur Hauptverhandlung kann der Einspruch jederzeit einseitig zurückgenommen werden (§ 411 Abs. 3 StPO).
Nach Beginn der Hauptverhandlung ist eine Rücknahme nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich.
Ein frühzeitiger Einspruch kann sinnvoll sein, um zunächst Akteneinsicht zu erhalten und die Erfolgsaussichten besser bewerten zu können. Selbst wenn man sich später gegen eine Verteidigung in der Hauptverhandlung entscheidet, kann der Einspruch – sofern noch rechtzeitig – ohne Nachteile zurückgenommen werden.
Was kostet die Vertretung durch einen Anwalt?
Das hängt vom Aufwand ab. Ich bespreche die Kosten transparent mit Ihnen – häufig sind Verteidigungskosten günstiger als die Folgen eines Strafbefehls.
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