Anwalt Strafrecht

Niklas Schlindwein


Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidigung bei Untersuchungshaft - Ihr Rechtsanwalt in Berlin

Die Untersuchungshaft ist eine der schwerwiegendsten Maßnahmen im deutschen Strafverfahren. Sie bedeutet: Eine Person wird noch vor einer Verurteilung in Haft genommen – obwohl die Schuldfrage noch nicht geklärt ist. Ziel ist es, die Durchführung des Strafverfahrens zu sichern.

 

Untersuchungshaft darf nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen angeordnet werden. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann in vielen Fällen die Haft abwenden oder verkürzen.

Voraussetzungen der Untersuchungshaft

Gemäß § 112 StPO (Strafprozessordnung) darf Untersuchungshaft nur dann angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt. Die Haftgründe sind:
Flucht: Wenn der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält.
Fluchtgefahr: Wenn der Beschuldigte voraussichtlich die Strafverfolgung vereiteln würde, indem er sich dem Verfahren entzieht.
Verdunkelungsgefahr: Wenn der Verdacht besteht, dass der Beschuldigte Beweismittel beeinflussen oder Zeugen oder Mitbeschuldigte in einer Weise beeinflussen könnte, die die Ermittlungen gefährdet.
Wiederholungsgefahr: Wenn der Beschuldigte eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, z. B. durch die Begehung schwerer Straftaten.

Dauer der Untersuchungshaft

Die Dauer der Untersuchungshaft ist grundsätzlich unbeschränkt, jedoch gibt es gesetzliche Obergrenzen:
Maximale Haftdauer vor der ersten gerichtlichen Entscheidung: Gemäß § 121 StPO (Strafprozessordnung) muss spätestens nach sechs Monaten das Oberlandesgericht prüfen, ob die Haft fortgesetzt werden darf. 

Verlängerung der Haft: Falls die Ermittlungen weiterhin andauern, kann die Untersuchungshaft verlängert werden, jedoch nur unter strengen Auflagen und regelmäßigem Überprüfungsprozess.

Haftprüfung und Haftbeschwerde - Rechtsmittel gegen die Untersuchungshaft

Wurde Untersuchungshaft angeordnet, besteht die Möglichkeit, mit gezielten rechtlichen Schritten auf eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls hinzuwirken. Die beiden wichtigsten Instrumente im deutschen Strafprozessrecht sind die Haftprüfung (§ 117 StPO) und die Haftbeschwerde (§ 304 StPO).

Haftprüfung (§ 117 StPO)

Die Haftprüfung ist ein förmliches Verfahren, in dem das Gericht die Voraussetzungen der Untersuchungshaft erneut überprüft. Der oder die Beschuldigte bzw. die Verteidigung kann jederzeit eine solche Haftprüfung beantragen. Dabei wird insbesondere geprüft:

  • Besteht weiterhin dringender Tatverdacht?

  • Liegt ein Haftgrund noch vor?

  • Ist die Untersuchungshaft noch verhältnismäßig?

Im Rahmen der Haftprüfung kann das Gericht den Haftbefehl aufheben, außer Vollzug setzen (z. B. gegen Meldeauflagen oder Kaution) oder bestätigen.

Haftbeschwerde (§ 304 StPO)

Die Haftbeschwerde ist ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung, Untersuchungshaft anzuordnen oder aufrechtzuerhalten. Sie richtet sich an das übergeordnete Gericht, etwa an die Strafkammer beim Landgericht oder das Oberlandesgericht. Ziel ist es, eine sachliche und rechtliche Überprüfung der Haftentscheidung durch eine höhere Instanz zu erreichen.

Die Beschwerde bietet sich an, wenn das Amtsgericht den Haftbefehl nicht aufhebt oder keine alternative Maßnahme anordnet. Oft ist sie das wirksamste Mittel, um Untersuchungshaft schnell zu beenden.

Bedeutung der Verteidigung im Verfahren bei Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft stellt für den Beschuldigten eine erhebliche Belastung dar. Es ist entscheidend, dass der Beschuldigte frühzeitig rechtlichen Beistand erhält, um mögliche Haftgründe zu widerlegen, die Verhältnismäßigkeit der Haft zu überprüfen oder Haftverschonung zu erreichen. Eine qualifizierte Strafverteidigung kann dazu beitragen, die Haftzeit zu verkürzen oder ganz zu vermeiden.

Erfahrung in Untersuchungshaftfällen
Ich habe als Fachanwalt für Strafrecht zahlreiche Mandanten vertreten, die mit Untersuchungshaft konfrontiert waren.

Schnelles Handeln
In Untersuchungshaftfällen ist besondere Dringlichkeit und ein schnelles Handeln geboten, um Ihre Freilassung zu erreichen.

Engagierte Strafverteidigung
Als Anwalt für Strafrecht setze mich leidenschaftlich dafür ein, Ihre Reche zu schützen und ein faires Verfahren sicherzustellen.

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