
Niklas Schlindwein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst strafrechtliche Vorwürfe aus dem geschäftlichen Kontext, wie Betrug, Untreue, Korruption, Steuerhinterziehung oder Geldwäsche. Diese Verfahren sind oft von einer hohen Komplexität geprägt, da sie wirtschaftliche, rechtliche und strafrechtliche Fragestellungen miteinander verbinden.
Insbesondere die Einziehung ist ein zentraler Aspekt vieler wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren. Dabei handelt es sich um die Sicherung oder Verwertung von Vermögenswerten, die aus einer Straftat stammen oder mit dieser in Verbindung stehen. Für Betroffene kann dies erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Einziehung, setze mich gegen unberechtigte Maßnahmen zur Wehr und entwickle eine Verteidigungsstrategie, um Ihr Vermögen zu schützen. Dabei behalte ich stets sowohl die strafrechtliche als auch die wirtschaftliche Perspektive im Blick.
Fachkenntnisse im Wirtschaftsstrafrecht:
Ich verfüge über tiefgehende Kenntnisse der komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte von Wirtschaftsstraftaten.
Diskretion und Vertraulichkeit:
Ich weiß um die Sensibilität von Wirtschaftsstrafverfahren und behandele deshalb jeden Fall mit höchster Diskretion.
Erfolgsbilanz:
Durch meine Verteidigung konnten bereits zahlreiche erfolgreiche Ergebnisse für meine Mandanten erzielt werden.
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Niklas Schlindwein
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