ALLGEMEINES STRAFRECHT

Was können Sie erwarten?

Vertretung vor Gericht:

Ich kämpfe für Ihre Rechte und stehe Ihnen als verlässlicher Verteidiger vor Gericht bei. Egal, ob es um Vergehen, Verbrechen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige strafrechtliche Angelegenheiten geht – Ich setze mich mich Hingabe für das bestmögliche Ergebnis ein.

Beratung und Strategie:

Eine umfassende Beratung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Verteidigung. Ich analysiere den Fall gründlich, entwickle eine maßgeschneiderte Strategie und informiere Sie transparent über Ihre Optionen.

Strafrechtliche Begleitung:

Vom ersten Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden bis zur möglichen Berufung oder Revision begleite ich Sie und setze mich dafür ein, Ihre Interessen zu wahren

Wenn Sie mit einem Tatvorwurf aus dem Bereich des allgemeinen Strafrechts konfrontiert werden, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Gerne vereinbaren wir ein Beratungsgespräch, um Ihr Anliegen zu besprechen.

Zum Bereich des allgemeinen Strafrecht zählen insbesondere folgende Delikte:

  • Körperverletzung
  • Nötigung
  • Betrug
  • Untreue
  • Geldwäsche
  • Diebstahl
  • Unterschlagung 
  • Hehlerei
  • Raub
  • Erpressung
  • Untreue
  • Beleidigung
  • Verleumdung
  • Straßenverkehrsdelikte
  • Sachbeschädigung
  • Brandstiftung

kontakt@kanzlei-schlindwein.de

Tel: 030 54 86 80 60

Mobil: +49 163 9830100 

RA Niklas Schlindwein

Karl-Marx-Straße 12

12043 Berlin

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