
Niklas Schlindwein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
In diesen Rechtsgebieten verteidige ich Sie
Ihr Anwalt für Strafrecht - hier finden Sie mich
Strafverteidiger in Berlin - Allgemeines Strafrecht
Als erfahrener Strafverteidiger in Berlin vertrete ich insbesondere Fälle im Bereich des allgemeinen Strafrechts. Wenn Sie mit einem Tatvorwurf konfrontiert sind, ist eine frühzeitige und gezielte Verteidigung entscheidend, um Ihre Rechte zu schützen.
Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug, Raub etc.)
Zu den Vermögensdelikten zählen Straftaten wie Diebstahl, Betrug, Erpressung, Raub, Hehlerei oder Unterschlagung, bei denen das Eigentum oder Vermögen einer Person beeinträchtigt wird.
Körperverletzungsdelikte
Diese Delikte betreffen die körperliche Unversehrtheit einer Person, wie z.B. einfache Körperverletzung, schwere Körperverletzung oder Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag.
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
Hierunter fallen Delikte wie Störung des öffentlichen Friedens, Widerstand gegen die Staatsgewalt oder das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole.
Brandstifungsdelikte
Brandstiftung umfasst Straftaten, bei denen durch das Legen von Feuer oder die Schaffung von Brandgefahr Schäden an Sachen oder Personen verursacht werden.
Beleidigungsdelikte
Beleidigung ist die ehrverletzende Äußerung oder Handlung, die den Ruf oder die Würde einer anderen Person herabsetzt. Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung fallen unter diese Kategorie. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere der Tat.
Wenn Sie mit einem Tatvorwurf aus dem Bereich des allgemeinen Strafrechts konfrontiert werden, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Sie sollten mich so früh wie möglich kontaktieren, sobald Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten oder sonst Kenntnis von Ermittlungsmaßnahmen erhalten. Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte zu schützen und Strafmaßnahmen zu minimieren.
Ich prüfe Ihre Unterlagen und Beweise, berate Sie zu möglichen Strategien, vertrete Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und entwickle eine individuelle Verteidigung, die Ihre Situation berücksichtigt.
Ja. Alle Informationen, die Sie mir anvertrauen, unterliegen dem Anwaltsgeheimnis, sodass Sie sich offen beraten lassen können, ohne Nachteile zu befürchten.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihnen ein Verbrechen (Mindeststrafe von einem Jahr) vorgeworfen wird, Sie sich in Untersuchungshaft befinden oder die Hauptverhandlung vor einem Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet.
Der Unterschied liegt in der Schwere der Straftat und im Strafrahmen:
Verbrechen sind besonders schwere Straftaten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (z. B. Mord, Raub, schwere Körperverletzung).
Vergehen sind weniger schwere Straftaten, die mit Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind (z. B. Beleidigung, Diebstahl geringwertiger Sachen).
Für Betroffene ist der Unterschied wichtig, weil er Einfluss auf das Verfahren, mögliche Strafen und Verteidigungsstrategien hat. Ein erfahrener Strafverteidiger kann hier entscheidend unterstützen.
Im Strafrecht gibt es unterschiedliche Strafarten, abhängig von der Schwere der Tat:
Freiheitsstrafe – die häufigste Form bei schweren Straftaten wie Mord, Raub oder schwere Körperverletzung. Sie kann bedingt oder unbedingte Freiheitsstrafe sein.
Geldstrafe – wird oft bei weniger schweren Delikten, wie Beleidigung oder einfachem Diebstahl, verhängt.
Nebenstrafen und Maßnahmen – z. B. Fahrverbot, Berufsverbot, Bewährungsauflagen oder Entzug von Rechten.
Einstellung des Verfahrens – bei geringfügigen Delikten kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, oft gegen Auflagen oder Zahlung.
Als Strafverteidiger in Berlin prüfe ich die Vorwürfe, zeige Ihnen mögliche Konsequenzen auf und entwickle eine Strategie, um Strafen zu minimieren oder ein Verfahren abzuwenden.
Eine Bewährungsstrafe ist eine Form der ausgesetzten Freiheitsstrafe. Das bedeutet, dass die verhängte Haftstrafe nicht sofort vollzogen wird. Stattdessen wird sie für eine festgelegte Zeit auf Bewährung ausgesetzt, sofern der Verurteilte bestimmte Auflagen und Weisungen einhält.
Wann wird sie verhängt?
Bewährungsstrafen kommen in der Regel bei geringfügigen Straftaten oder erstmaligen Verstößen in Betracht.
Die verhängte Freiheitsstrafe darf nach deutschem Strafrecht 2 Jahre nicht überschreiten (§ 56 StGB).
Das Gericht muss davon ausgehen, dass der Verurteilte während der Bewährungszeit keine neuen Straftaten begeht.
Auflagen und Pflichten während der Bewährung:
Regelmäßige Meldungen bei der Bewährungshelferin oder beim Bewährungshelfer
Zahlung von Geldbeträgen, z. B. Schadensersatz oder Geldauflagen
Teilnahme an soziale Trainings, Anti-Aggressions-Kurse oder Therapie
Kontakt- oder Annäherungsverbote bei bestimmten Delikten
Vorteile einer Bewährungsstrafe:
Keine sofortige Haft, was den Alltag, Beruf und Familie schützt
Möglichkeit, durch korrektes Verhalten während der Bewährung die Strafe komplett zu vermeiden
Als Strafverteidiger in Berlin prüfe ich frühzeitig, ob eine Bewährungsstrafe realistisch ist, und setze alles daran, dass das Gericht diese Möglichkeit in Betracht zieht. Ich unterstütze Sie auch bei der Erfüllung der Auflagen, um eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe zu verhindern.
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