
Niklas Schlindwein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Das Allgemeine Strafrecht unterscheidet Straftaten in verschiedene Kategorien, je nach Art des Delikts. Die wichtigsten Deliktarten sind:
Vermögensdelikte: Hierzu zählen Straftaten wie Diebstahl, Betrug, Erpressung, Raub Hehlerei oder Unterschlagung, bei denen das Eigentum oder Vermögen einer Person beeinträchtigt wird.
Körperverletzungsdelikte: Diese Delikte betreffen die körperliche Unversehrtheit einer Person, wie z.B. einfache Körperverletzung, schwere Körperverletzung oder Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag.
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Hierunter fallen Delikte wie Störung des öffentlichen Friedens, Widerstand gegen die Staatsgewalt oder das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole.
Brandstiftungsdelikte: Brandstiftung umfasst Straftaten, bei denen durch das Legen von Feuer oder die Schaffung von Brandgefahr Schäden an Sachen oder Personen verursacht werden.
Beleidigungsdelikte: Beleidigung ist die ehrverletzende Äußerung oder Handlung, die den Ruf oder die Würde einer anderen Person herabsetzt. Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung fallen unter diese Kategorie. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere der Tat.
Wenn Sie mit einem Tatvorwurf aus dem Bereich des allgemeinen Strafrechts konfrontiert werden, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
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