Anwalt Strafrecht

Niklas Schlindwein


Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Strafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht erfordert ein tiefgehendes Verständnis der gesetzlichen Bestimmungen und eine gezielte Strategie. Mit meiner Fachkenntnis und Erfahrung in diesem Bereich setze ich mich für eine gründliche und effektive Verteidigung gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Besitz, Handel, Einfuhr oder Anbau von Betäubungsmitteln ein.

Das Betäubungsmittelstrafrecht in Deutschland wird durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt und umfasst den Umgang mit Drogen wie Kokain, Heroin und synthetischen Substanzen. Zu den Straftatbeständen zählen der Besitz, der Handel, die Herstellung sowie die Einfuhr von Betäubungsmitteln. Der Besitz geringer Mengen, die ausschließlich dem Eigenbedarf dienen, kann nach § 31a BtMG unter bestimmten Umständen eingestellt werden, wenn keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Besonders schwerwiegende Verstöße, wie der Handel oder die Abgabe an Minderjährige (§ 30a BtMG), sowie die Einfuhr oder der Schmuggel in großen Mengen (§ 30 BtMG), sind mit hohen Freiheitsstrafen bedroht.

§ 35 BtMG ermöglicht die Anordnung einer Therapie statt einer Strafe für Personen, die aufgrund einer Drogenabhängigkeit Straftaten begangen haben. Voraussetzung ist, dass die Tat im Zusammenhang mit der Abhängigkeit steht und die Person in der Lage ist, durch eine Therapie eine Besserung zu erreichen. Die Strafe wird dann zurückgestellt.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist das Konsumcannabis Gesetz (KCanG), das 2024 in Kraft getreten ist und eine Reform des Umgangs mit Cannabis in Deutschland vorsieht. Es erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den kontrollierten Erwerb und Konsum von Cannabis für Erwachsene. Dennoch bleibt der illegale Handel und Besitz in größeren Mengen weiterhin strafbar.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um Ihre Rechte im Verfahren zu wahren. Ich unterstütze Sie dabei, die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln, sei es zur Abwehr von Vorwürfen oder zur Nutzung von Therapieoptionen.

Erfahrung und Fachkenntnisse:
Ich verfüge über umfassende Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht und halte mich ständig über aktuelle Entwicklungen in Literatur und Rechtsprechung auf dem Laufenden.

Individuelle Betreuung:
Jeder Fall ist einzigartig. Ich nehme mir die Zeit, um Ihre persönlichen Umstände zu verstehen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Engagement für Ihre Rechte:
Ich kämpfe leidenschaftlich dafür, sicherzustellen, dass Ihre Rechte geschützt werden und Sie ein faires Verfahren vor Gericht erhalten.

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Niklas Schlindwein

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