BETÄUBUNGSMITTELSTRAFRECHT

Was können Sie erwarten?

Vertretung vor Gericht:

Ich kämpfe für Ihre Rechte und stehe Ihnen als verlässlicher Verteidiger vor Gericht bei. Egal, ob es um Vergehen, Verbrechen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige strafrechtliche Angelegenheiten geht – Ich setze mich mich Hingabe für das bestmögliche Ergebnis ein.

Beratung und Strategie:

Eine umfassende Beratung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Verteidigung. Ich analysiere den Fall gründlich, entwickle eine maßgeschneiderte Strategie und informiere Sie transparent über Ihre Optionen.

Strafrechtliche Begleitung:

Vom ersten Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden bis zur möglichen Berufung oder Revision begleite ich Sie und setze mich dafür ein, Ihre Interessen zu wahren

Das Betäubungsmittelstrafrecht erfordert ein tiefgehendes Verständnis der gesetzlichen Bestimmungen und eine gezielte Strategie. Mit meiner Fachkenntnis und Erfahrung in diesem Bereich setze ich mich für eine gründliche und effektive Verteidigung gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Besitz, Handel, Einfuhr oder Anbau von Betäubungsmitteln ein.

Erfahrung und Fachkenntnisse: Ich verfüge über umfassende Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht und halte mich ständig über aktuelle Entwicklungen in Literatur und Rechtsprechung auf dem Laufenden.

Individuelle Betreuung: Jeder Fall ist einzigartig. Ich nehme mir die Zeit, um Ihre persönlichen Umstände zu verstehen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Engagement für Ihre Rechte: Ich kämpfe leidenschaftlich dafür, sicherzustellen, dass Ihre Rechte geschützt werden und Sie ein faires Verfahren vor Gericht erhalten.

kontakt@kanzlei-schlindwein.de

Tel: 030 54 86 80 60

Mobil: +49 163 9830100 

RA Niklas Schlindwein

Karl-Marx-Straße 12

12043 Berlin

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