JUGENDSTRAFRECHT

Was können Sie erwarten?

Vertretung vor Gericht:

Ich kämpfe für Ihre Rechte und stehe Ihnen als verlässlicher Verteidiger vor Gericht bei. Egal, ob es um Vergehen, Verbrechen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige strafrechtliche Angelegenheiten geht – Ich setze mich mich Hingabe für das bestmögliche Ergebnis ein.

Beratung und Strategie:

Eine umfassende Beratung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Verteidigung. Ich analysiere den Fall gründlich, entwickle eine maßgeschneiderte Strategie und informiere Sie transparent über Ihre Optionen.

Strafrechtliche Begleitung:

Vom ersten Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden bis zur möglichen Berufung oder Revision begleite ich Sie und setze mich dafür ein, Ihre Interessen zu wahren

Das Jugendstrafrecht verfolgt einen erzieherischen Ansatz, der darauf abzielt, Jugendliche zu resozialisieren und ihnen eine zweite Chance zu geben. Ich glaube fest daran, dass jeder Jugendliche, unabhängig von der Anklage, das Recht auf eine angemessene Verteidigung hat. Ich setze mich leidenschaftlich dafür ein, sicherzustellen, dass die speziellen Umstände und Bedürfnisse von jungen Menschen während des gesamten strafrechtlichen Prozesses berücksichtig werden.

Erfahrung im Jugendstrafrecht: Ich verfüge über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Jugendstrafrechts.

Engagement für Gerechtigkeit: Ich setze mich leidenschaftlich für das Recht auf eine faire Verteidigung und die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Jugendlichen ein.

Individuelle Betreuung: Jeder Fall ist einzigartig. Ich nehme mir die Zeit, um die individuellen Umstände zu verstehen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

kontakt@kanzlei-schlindwein.de

Tel: 030 54 86 80 60

Mobil: +49 163 9830100 

RA Niklas Schlindwein

Karl-Marx-Straße 12

12043 Berlin

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Menü schließen