
Niklas Schlindwein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Was ist Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht enthält spezielle Regelungen für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und heranwachsende Personen (18 bis 20 Jahre). Es verfolgt einen erzieherischen Ansatz, der darauf abzielt, Jugendliche zu resozialisieren und ihnen eine zweite Chance zu geben. Grundlage ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das besondere Vorschriften für Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung und Sanktionen enthält. Im Mittelpunkt steht die individuelle Entwicklung des Täters. Sanktionen nach dem JGG sind Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel (z.B. Verwarnung, Arbeitsauflagen) oder Jugendstrafen.
Bei Heranwachsenden wird je nach Reife und Tatumständen entschieden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Dadurch soll das Jugendstrafrecht der Lebenssituation und Persönlichkeit junger Menschen Rechnung tragen.
Erfahrung im Jugendstrafrecht:
Ich verfüge über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Jugendstrafrechts. Insbesondere habe ich bereits viele Verfahren vor verschiedenen Jugendgerichten erfolgreich geführt.
Engagement für Gerechtigkeit:
Ich setze mich leidenschaftlich für das Recht auf eine faire Verteidigung und die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Jugendlichen ein.
Individuelle Betreuung:
Jeder Fall ist einzigartig. Ich nehme mir die Zeit, um die individuellen Umstände zu verstehen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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Niklas Schlindwein
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