
Niklas Schlindwein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Der Vorwurf eines Tötungsdelikts gehört zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen im deutschen Strafrecht. Dabei wird dem Beschuldigten vorgeworfen, das Leben eines anderen Menschen rechtswidrig beendet zu haben. Das Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Form en der Tötung, die sich durch die Art der Begehung, die Motivation und die Umstände der Tat unterscheiden:
1. Mord (§ 211 StGB): Mord ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen unter besonders verwerflichen Umständen, sogenannten Mordmerkmalen. Dazu zählen unter anderem Heimtücke, Habgier oder das Töten aus niedrigen Beweggründen. Mord wird mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet.
2. Totschlag (§ 212 StGB): Totschlag ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen, bei der keine Mordmerkmale vorliegen. Die Strafe reicht hier von fünf Jahren bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
3. Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Wenn eine Körperverletzung fahrlässig oder vorsätzlich begangen wird und dadurch der Tod eines Menschen verursacht wird, kann dies mit einer Freiheitsstrafe von drei bis zu 15 Jahren geahndet werden.
4. Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB): Diese liegt vor, wenn der Tod eines Menschen durch eine Handlung oder Unterlassung verursacht wird, ohne dass Vorsatz vorliegt. Eine fahrlässige Tötung wird in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
Verteidigung bei Tötungsdelikten: Der Vorwurf eines Tötungsdelikts hat gravierende Konsequenzen und erfordert eine sorgfältige Prüfung der Umstände. Wichtige Fragen sind unter anderem, ob Vorsatz vorlag, ob es eine Notwehrsituation gab oder ob der Tatbestand überhaupt erfüllt ist. Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung ist essenziell, um die Vorwürfe zu entkräften und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Erfahrung und Fachkenntnisse:
Ich habe fundierte Kenntnisse im Strafrecht, insbesondere im Bereich der Tötungsdelikte.
Engagement und Gerechtigkeit:
Ich glaube an die Unschuldsvermutung und setze mich leidenschaftlich dafür ein, Ihre Unschuld zu beweisen oder angemessene Strafen zu erreichen.
Individuelle Betreuung:
Jeder Fall ist einzigartig. Ich höre Ihnen aufmerksam zu, verstehe Ihre Situation und wir entwickeln gemeinsam eine auf Sie zugeschnittene Verteidigungsstrategie.
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