TÖTUNGSDELIKTE
Was können Sie erwarten?
Vertretung vor Gericht:
Ich kämpfe für Ihre Rechte und stehe Ihnen als verlässlicher Verteidiger vor Gericht bei. Egal, ob es um Vergehen, Verbrechen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige strafrechtliche Angelegenheiten geht – Ich setze mich mich Hingabe für das bestmögliche Ergebnis ein.
Beratung und Strategie:
Eine umfassende Beratung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Verteidigung. Ich analysiere den Fall gründlich, entwickle eine maßgeschneiderte Strategie und informiere Sie transparent über Ihre Optionen.
Strafrechtliche Begleitung:
Vom ersten Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden bis zur möglichen Berufung oder Revision begleite ich Sie und setze mich dafür ein, Ihre Interessen zu wahren
Tötungsdelikte erfordern eine außerordentliche Sensibilität und ein tiefgehendes Verständnis des Strafrechts. Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung gegen Vorwürfe wie Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge. Ich setze mich leidenschaftlich dafür ein, jeden Fall individuell zu analysieren und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Erfahrung und Fachkenntnisse: Ich habe fundierte Kenntnisse im Strafrecht, insbesondere im Bereich der Tötungsdelikte.
Engagement und Gerechtigkeit: Ich glaube an die Unschuldsvermutung und setze mich leidenschaftlich dafür ein, Ihre Unschuld zu beweisen oder angemessene Strafen zu erreichen.
Individuelle Betreuung: Jeder Fall ist einzigartig. Ich höre Ihnen aufmerksam zu, verstehe Ihre Situation und wir entwickeln gemeinsam eine auf Sie zugeschnittene Verteidigungsstrategie.
kontakt@kanzlei-schlindwein.de
Tel: 030 54 86 80 60
Mobil: +49 163 9830100
RA Niklas Schlindwein
Karl-Marx-Straße 12
12043 Berlin